Commons:Deletion requests/Files in Category:Comic Con Germany 2018

From Wikimedia Commons, the free media repository
Jump to navigation Jump to search
This deletion discussion is now closed. Please do not make any edits to this archive. You can read the deletion policy or ask a question at the Village pump. If the circumstances surrounding this file have changed in a notable manner, you may re-nominate this file or ask for it to be undeleted.

Files in Category:Comic Con Germany 2018[edit]

COM:DW of copyrighted works.

Yuraily Lic (talk) 08:48, 5 May 2020 (UTC)Reply[reply]


Deleted: per nomination. --King of ♥ 08:25, 19 August 2020 (UTC)Reply[reply]

This deletion discussion is now closed. Please do not make any edits to this archive. You can read the deletion policy or ask a question at the Village pump. If the circumstances surrounding this file have changed in a notable manner, you may re-nominate this file or ask for it to be undeleted.

Files in Category:Comic Con Germany 2018[edit]

I am afraid but we will have to delete these photos showing copyrighted works of art and we do not have the necessary permission from the authors.

Gnom (talk) 08:44, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]

Also this:

--Gnom (talk) 08:46, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]

Image 78 and 79 clearly show a person who is clearly agreeing to the picture. There are millions of pictures with circumstantial Beiwerk in the background on Commons, if we delete all of them, there is nothing left. This would require a much larger scale decision. --Ailura (talk) 09:22, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]
And Mark Benecke does not belong in this group request. The uploader claims that the image was given away "for free", this may be verified, but it's a different case. --Ailura (talk) 09:26, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]
I am sorry, but Ines Korth (the author depicted in images 078 and 079) does not hold the rights to the images visible in the background – they are held by the respective publishing houses (Carlsen and Schwarzer Turm). Also, under German copyright law, these images do not pass the threshold for Beiwerk (de minimis).
For the Mark Benecke image, we have no reason to believe that the author (Steff Murschetz) released his work under a Creative Commons license. Gnom (talk) 15:35, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Auch wenn Carlsen hier umfassende Nutzungsrechte hat, bleibt Frau Korth weiterhin die Urheberin (das hilft uns nur nicht). Aber ernsthaft: Carlsen wird nicht uns oder den Fotografen verklagen, wenn er auf einem offiziellen Fototermin mit Einverständnis der Autorin und vermutlich auch unter den Augen von anderem Personal ein Bild macht und dann eben auch veröffentlicht. Oder glaubst Du, die Autorin hat hier ohne das Wissen des Verlages heimlich Poster aufgehängt?
Mark Benecke hat mit dieser Angelegenheit und auch mit dieser Veranstaltung null komma nichts zu tun und verdient einen eigenen Löschantrag (oder eine Chance, eine Freigabe vorzulegen).
ist es so besser?
--Ailura (talk) 18:10, 15 April 2023 (UTC)Reply[reply]
@Ailura: Danke für den Hinweis, dass das Urheberrecht, anders als das angelsächsische Copyright, nicht übertragbar ist und dass man genauer von "die urheberrechtlichen Nutzungsrechte" sprechen muss. Für die hiesige Diskussion ist diese sprachliche Vereinfachung, die ich mir erlaubt habe, wohl unerheblich und ich denke, dass wir uns ohnehin verstehen.
Ob uns Carlsen verklagen wird oder nicht, ist unerheblich. Wir wollen hier auf Commons nur Inhalte hosten, die ohne urheberrechtliche Probleme weitergenutzt werden können. Alle Dateien, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sind zu löschen. Und, wie schon anderswo angemerkt: Urheberin des linken Covers ist nicht Ines Korth, sondern Sabrina Schmatz.
Mark Beneckes Bild können wir hier gern abspalten, wenn du möchtest. Auf seiner Disk habe ich dazu schon einen Thread angefangen. Gnom (talk) 19:09, 16 April 2023 (UTC)Reply[reply]
  •  Keep We don't delete because of a copyrighted image in the background, we just blur the offending part.--RAN (talk) 01:46, 16 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Moin zusammen,ist es so besser und ich hatte eine akkritierung und habe sie auch gefragt. Tschüß -- Ra Boe watt?? 15:38, 17 April 2023 (UTC)Reply[reply]
@Raboe001: Die Akkreditierung und die Frage bei der abgebildeten Person lösen die urheberrechtliche Problematik bezüglich der im Hintergrund klar erkennbaren Werke leider nicht. Einzig eine Verpixelung (oder eben eine Freigabe der beiden Verlage) würde das Bild für uns "retten". --Gnom (talk) 08:59, 18 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Es kann nicht sein, dass ein Veranstalter Fotografen akkreditiert, damit die genau solche Fotos machen und der Verlag dort einen Stand aufbaut, damit genau solche Fotos gemacht werden und die Veröffentlichung ist dann illegal. Wie soll man so arbeiten? --Ailura (talk) 17:50, 18 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Frag ich mich auch die ganze Zeit, ich hab das Bild abgeschnitten, so das die Bilder im Hintergrund nicht mehr zu gebrauchen sind und somit in meinen Augen wirklich nur Beiwerk sind. Aber egal, die Autoren sitzen immer vor ihren Bildern oder ihren Büchern. Ich bin deshalb auch letztes Wochenende nicht zur Messe gegangen, sollte die Firmen doch Fotos machen und selber hochladen. Tschüß Ra Boe watt?? 18:07, 18 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Ich halte es eher für problematisch, die Werbung im Hintergrund zu manipulieren, wenn man akkreditiert wird, um genau die zu verbreiten. --Ailura (talk) 18:12, 18 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Ich hab mir mal viele Messefotos angesehen, also das wir ja genug Jäger haben, werden sie alle Bilder finden, wo Werbung im Hintergrund ist. Ich denke ich mache es so, ich lade einfach nach einer Messe Bilder hoch und die Jäger löschen sie wieder. Was hab ich davon, ich bin sicher, das wird meine Motivation steigern :) Tschüß Ra Boe watt?? 19:32, 18 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Eine Akkreditierung ist keine bedingungslose Freikarte. Ich muss mich als Fotograf darauf verlassen können, dass ich das, war mir der Veranstalter hier zubilligt, unter Normalbedingungen auch legal tun kann. --Ailura (talk) 19:10, 20 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Die Akkreditierung erteilt der Veranstalter, nicht die Verlage. Unter "Normalbedingungen" wird die Akkreditierung für Pressefotografen erteilt, die die Fotos dann in der Presse verwenden, für die andere Regeln gelten als für Fotos auf Commons. Ich finde es ehrlich gesagt uncool, wie ich hier als Buhmann dargestellt werde. Es ist doch ein Commons-Grundprinzip, dass wir hier nur Material erlauben, das unter den angegebenen Lizenzen weitergenutzt werden kann, ohne dass ein Nachnutzer sich vor einer Abmahnung durch einen Rechteinhaber fürchten muss. Gnom (talk) 07:29, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Dann erkläre mir bitte endlich mal schlüssig diese anderen Regeln. Die Verlage stellen auf solchen Messen aus, damit das gezeigte veröffentlicht wird. Die werden nicht vom Veranstalter hinters Licht geführt, der dann böswillig Fotografen reinlässt. --Ailura (talk) 18:30, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Moin Gnom, Du bist nicht der Buhmann, sondern der Jäger, Du jagst nach strengen Maßregeln Verstöße, was ich als Beiwerk sehe, siehst Du als Grund einer Löschung an, okay so verschwinden halt meine Fotos wieder, ist okay, habe gelernt damit zu leben und das Fotografen immer zwischen den Stühlen sitzen. Ich mache trotzdem weiter, wenn meine Kamera wieder funktioniert und ich Zeit und Lust verspüre. Tschüß Ra Boe watt?? 13:08, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Ich "jage" nicht. Die Sache wurde auf de:Wikipedia:Urheberrechtsfragen angesprochen. Die Beiwerk-Schranke nach deutschem Urheberrecht ist enger, als man denkt (siehe Möbelkatalog-Urteil). Gnom (talk) 13:39, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Okay Danke, muss gestehen das ich das Möbelkatalog-Urteil nicht kenne. Tschüß Ra Boe watt?? 15:41, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Der Fall ist in meinen Augen nicht vergleichbar. Wenn ich jemanden in seinem Wohnzimmer vor seinem Roy-Lichtenstein-Poster fotografiere, dann mag das zutreffen. Aber in dem Fall richtet ein Verlag seinen Messestand mit der Absicht ein, dass er fotografiert wird. Da hängt nicht irgendwas an der Wand. --Ailura (talk) 19:04, 25 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Aber trotzdem bleiben die Rechte an den Bildern beim Künstler. Qwertzu111111 (talk) 18:20, 26 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Irgendwo weiter oben steht, dass die Rechte beim Verlag liegen, der meiner Meinung nach (IANAL) mit dem Messestand und der Möglichkeit, dort Fotos zu machen und zu veröffentlichen, einer Veröffentlichung (jedenfalls als Motivhintergrund/Beiwerk) schlüssig zugestimmt hat. -- Ailura (talk) 11:43, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Richtig, die Rechte liegen bei den Verlagen. Eine "schlüssige Zustimmung einer Veröffentlichung als Beiwerk" können wir leider nicht verargumentieren. Gnom (talk) 12:29, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Gnom, bitte erkläre mir (gern auch auf meiner Diskussionsseite), warum für meine Fotos auf Commons andere Regeln gelten als anderswo (ob ich Geld oder nur die Namensnennung bekomme, hat ja mit diesem Fall nicht viel zu tun). --Ailura (talk) 16:11, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Es gelten dieselben Regeln überall. Gnom (talk) 16:53, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Unter "Normalbedingungen" wird die Akkreditierung für Pressefotografen erteilt, die die Fotos dann in der Presse verwenden, für die andere Regeln gelten als für Fotos auf Commons. - Bitte erkläre mir, was das für Regeln sein sollen, die kenne ich nicht. --Ailura (talk) 17:52, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Oh, klar doch: § 50 UrhG gilt für die Presse, aber nicht für Wikipedia. Gnom (talk) 18:36, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Und das ist wirklich in dem Medienarchiv, aus dem sich der Nachnutzer (z.B. die Tagespresse) bedient, ein Problem? --Ailura (talk) 18:47, 27 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Ja, weil diese Vorschrift nicht auf Commons anwendbar ist. Gnom (talk) 05:40, 28 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Die Vorschrift ist aber auf Gettyimages.com auch nicht anwendbar. Abgesehen davon sind Veranstaltungsbilder hier grundsätzlich auch über die Kategorie und in der Regel auch im Text auf die Veranstaltung bezogen. Ailura (talk) 13:18, 28 April 2023 (UTC)Reply[reply]
Weder die Kategorie noch der Text helfen uns hier – § 50 UrhG greift auf Commons einfach nicht. Gnom (talk) 16:38, 1 May 2023 (UTC)Reply[reply]



Deleted: most, per nomination, kept the Benecke file (which has a VRT permission now); there's a replacement file for the Korth portrait already uploaded. --Rosenzweig τ 11:39, 29 August 2023 (UTC)Reply[reply]